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Skipper vor Gericht

Nicht nur eine Grundberührung kann einem Skipper als grob fahrlässiges Verhalten ausgelegt werden

Eine Grundberührung mit einer Charter-Yacht war der Anlass, dass sich ein Skipper vor Gericht verantworten musste. Denn der Kaskoversicherer des Vercharterers, der vorerst den erheblichen Schaden bezahlte, hatte nun den Skipper verklagt, weil er aufgrund des Schadenablaufs davon ausging, dass der Skipper nachweislich „grob fahrlässig“ gehandelt hatte.

Der Skipper hatte keine Skipper-Haftpflicht. Wozu auch, denn er segelte ja seit 50 Jahren schadenfrei. Aber genau das war auch ein Argument, das gegen ihn verwendet wurde … (aus OCEAN7, 2/2017)

Der ganze Artikel zum Download: Skipper_vor_Gericht_Ocean7_20170314dp.pdf