BLOG und Praxistipps

Wie verhalte ich mich im Seenotfall richtig – FAQs

Muss ich im Seenotfall helfen, wenn ich das Gefühl habe, dass ich mich selbst in Gefahr begebe?

Ja, allerdings nur im Rahmen der Ver­hältnismäßigkeit, also abhängig von den subjektiven Möglichkeiten. Zum Beispiel: Ein Kind fällt in zehn Grad kaltes Wasser und droht rasch unterzugehen. Nachspringen wird einem 60-jährigen Herzkranken nicht zugemutet werden können. Anders der trai­nierte Kampfschwimmer. Außerdem sind die betroffenen Rechtsgüter zu vergleichen. Um Menschen zu retten, muss der Skipper gegebenenfalls das Risiko von Beschädigun­gen an seinem Schiff in Kauf nehmen. Das eigene Leben muss dabei aber sehenden Auges niemand riskieren.

Muss ich jemanden schleppen, wenn er durch das Schwingen der Schlepptrosse Hilfe signalisiert?

Bei Gefahr für Leib und Leben ja. Ansonsten ist so eine Hilfe nach den Grundsätzen der guten Seemannschaft üblich.

Was ist, wenn ich als Skipper schiffbrü­chige Armutsflüchtlinge aufnehme, das nächste Land an der Küste sie aber nicht aufnehmen möchte?

Das ist eine heikle Situation für den Skipper. Einerseits ist er aus ethischen und rechtlichen Gründen, siehe oben, zur Hilfeleistung verpflichtet. Andererseits kann ihm die Übernahme der unfreiwilligen Passagiere durch einen anderen Staat verweigert werden. Schlimmer noch: Ihm kann sogar Menschenhandel vorgeworfen werden.

Kann ein Skipper die Crew zwingen, das Boot zu verlassen, um in die Rettungsinsel zu steigen?

Ja, darf er. In extremen Fällen eines Notstan­des darf jemanden sogar schlagen, um dies zu erreichen. Etwa wenn ein Crewmitglied wegen einer Medikamentengabe nicht mehr im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist. Ist sein Leben oder das anderer in Gefahr, darf der Skipper ihn sogar an den Mast binden.

(Quelle: Maik Brandenburg, Recht – Die Gesetze der Meere, 19/2013)