Stell Dir vor, Du gibst ein Charterboot nach einem kleinen Missgeschick zurück, der Schaden ist längst bezahlt, und Monate später stehst Du trotzdem vor Gericht. Genau das kann passieren, wenn ein Charter-Skipper nach einem Schaden persönlich in Regress genommen wird und ihm grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen wird. Ein realer Fall von der Ostsee zeigt, wie schnell das geht. Dr. Friedrich Schöchl schildert ihn in seiner Kolumne „Alles was Recht ist“ und macht deutlich, wie schmal der Grat zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit ist und warum das Lesen der Charterverträge über Tausende Euro entscheiden kann.
Worum ging es in dem Fall?
Der Fall begann mit einer Grundberührung. Ein Charterboot berührte auf der Ostsee den Grund, der Schaden war erheblich. Der Kaskoversicherer des Vercharterers zahlte den Schaden zunächst, nahm den Skipper anschließend aber in Regress, mit der Begründung, dieser habe grob fahrlässig gehandelt. Aus einem bezahlten Schaden wurde so ein Gerichtsverfahren gegen den Skipper persönlich.
Warum stand der Skipper von Anfang an schlechter da?
Der Skipper stand vor Gericht in einer ungünstigen Ausgangslage, weil auf der Gegenseite ein spezialisierter Anwalt saß. Der Anwalt des Kaskoversicherers war mit Fragen der Skipper-Haftung bestens vertraut und argumentierte entsprechend schlagkräftig. Der beklagte Skipper dagegen hatte einen befreundeten Anwalt beauftragt, der zwar Jurist war, mit der speziellen Materie der Sportschifffahrt aber wenig Erfahrung hatte. Diese Unwucht in der fachlichen Vertretung wog schwer.
Was bedeutet grobe Fahrlässigkeit beim Segeln?
Grobe Fahrlässigkeit bedeutet, dass jemand die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maß verletzt, und genau ihre Beurteilung ist das Kernproblem. Wichtig zu wissen, nicht nur eine Grundberührung kann einem Skipper als grob fahrlässig ausgelegt werden, im Prinzip jede Fehleinschätzung an Bord. Dr. Schöchl betont, dass diese Bewertung immer eine subjektive Komponente hat und stark von der Erfahrung auf dem Wasser abhängt. Das eigentliche Dilemma ist, dass Richter in aller Regel keine Segler sind und mit den Besonderheiten der Freizeitschifffahrt nicht vertraut. Wie folgenreich das sein kann, zeigt ein anderer Fall, in dem allein das Zurücklassen eines Bootes am Mooring von einem Richter als grob fahrlässig eingestuft wurde, aus Schöchls Sicht ein klares Fehlurteil.
Wie wurde die fehlende Versicherung zum Bumerang?
Der Skipper hatte keine Skipper-Haftpflichtversicherung, denn wozu auch, er segelte seit 50 Jahren schadenfrei. Genau dieses Argument wurde jedoch gegen ihn verwendet. Wer so lange erfahren und schadenfrei unterwegs sei, so die Logik der Gegenseite, müsse erst recht wissen, was richtig und falsch ist, und hätte die Situation vermeiden müssen. Aus einem vermeintlichen Vertrauensbeweis wurde damit ein Vorwurf.
Wie ging der Prozess aus?
Der Prozess endete mit einem uneingeschränkten Freispruch für den Skipper. Der Richter entschied damit entgegen der fachlich starken Argumentation der Klägerseite. Laut Schöchl war dieses Urteil im Ergebnis zwar richtig, aber keineswegs selbstverständlich, denn beim Lesen der Begründung ließen sich durchaus auch Argumente finden, die gegen den Skipper sprachen.
Was hat es mit der überraschenden Pointe auf sich?
Nach dem Urteil rief Dr. Schöchl den Richter an und erfuhr die eigentliche Pointe. Der Richter war selbst Segler und sogar bei Yacht-Pool versichert. Er räumte ein, dass ihm erst durch die Bearbeitung dieses Falls bewusst geworden sei, wie viele Fallstricke in den AGB von Charterverträgen stecken. Seitdem lese er Charterverträge deutlich aufmerksamer und unterschreibe sie nicht mehr blind. Ausgerechnet der Richter, der über den Fall entschied, wurde durch ihn zum aufmerksamen Vertragsleser.
Was solltest Du als Skipper daraus lernen?
Als Skipper solltest Du daraus vor allem eines lernen, Chartern ist ein Rechtsgeschäft. Deshalb ist es wichtig, die Charter-AGB zu lesen. Fast alle Charterverträge werden im wahrsten Sinne blind unterschrieben, von Skippern jeden Alters und jeder Ausbildungsstufe. Genau das kann im Schadensfall so richtig teuer werden.
Das lohnt es sich, immer zu tun:
- Fordere immer die vollständigen Unterlagen ein, einschließlich der AGB des Vercharterers und nicht nur der Agentur.
- Lies die Inhalte tatsächlich, nicht nur die Überschriften. ;)
Wer sicher chartern will, sollte seine Rechte und Pflichten an Bord genauso beherrschen wie seine Manöver. Genau darauf bereitet Dich unser Skippertraining vor, damit Du nicht nur das Boot sicher führst, sondern auch weißt, worauf es beim Charter ankommt.
Quelle: Dr. Friedrich Schöchl, Kolumne „Alles was Recht ist“, in ocean7, Ausgabe 2/2017. Den vollständigen Beitrag findest Du hier.
