Bin ich im Seenotfall zur Hilfe verpflichtet?
Ja, allerdings nur im Rahmen der Verhältnismäßigkeit, also abhängig von den subjektiven Möglichkeiten. Zum Beispiel: Ein Kind fällt in zehn Grad kaltes Wasser und droht rasch unterzugehen. Nachspringen wird einem 60-jährigen Herzkranken nicht zugemutet werden können. Anders der trainierte Kampfschwimmer. Außerdem sind die betroffenen Rechtsgüter zu vergleichen. Um Menschen zu retten, muss der Skipper gegebenenfalls das Risiko von Beschädigungen an seinem Schiff in Kauf nehmen. Das eigene Leben muss dabei aber sehenden Auges niemand riskieren.
Muss ich ein Boot in Seenot abschleppen?
Bei Gefahr für Leib und Leben ja. Ansonsten ist so eine Hilfe nach den Grundsätzen der guten Seemannschaft üblich.
Flüchtlinge in Seenot, welche Pflichten hat der Skipper?
Das ist eine heikle Situation für den Skipper. Einerseits ist er aus ethischen und rechtlichen Gründen, siehe oben, zur Hilfeleistung verpflichtet. Andererseits kann ihm die Übernahme der unfreiwilligen Passagiere durch einen anderen Staat verweigert werden. Schlimmer noch: Ihm kann sogar Menschenhandel vorgeworfen werden.
Darf der Skipper die Crew in die Rettungsinsel zwingen?
Ja, darf er. In extremen Fällen eines Notstandes darf jemanden sogar schlagen, um dies zu erreichen. Etwa wenn ein Crewmitglied wegen einer Medikamentengabe nicht mehr im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist. Ist sein Leben oder das anderer in Gefahr, darf der Skipper ihn sogar an den Mast binden.
