Allgemeine Reisebedingungen

Die folgenden Allgemeinen Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen (§§ 651a-m BGB, §§ 4-6 BGB-Info-VO) und regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Teilnehmer und uns, ActionTeam-Sailing, als Reiseveranstalter. Unsere Allgemeinen Reisebedingungen gelten für sämtliche Reiseangebote, für die wir als Reiseveranstalter auftreten.

1. Anmeldung/ Abschluss des Reisevertrages

1.1. Form der Anmeldung

Wir weisen darauf hin, dass ein Segeltörn weder eine Rundreise mit  bestimmten Tageszielen noch eine Beförderungsleistung ist. Der Törnteilnehmer ist kein Passagier, sondern Teil der segelnden Crew. Die ausgeschriebenen Segelziele sind beispielhaft gemeint. Aufgrund wetter-  oder technikbedingter Umstände, die nicht der Veranstalter wegen mangelnder Sorgfalt zu vertreten hat, können Änderungen und  Einschränkungen einer geplanten Route und Liegezeiten im Hafen unvermeidbar sein und bedeuten keine Einschränkung der Sportleistung.
Der  Unterzeichnende erkennt durch seine Unterschrift an, dass es sich bei  dem gebuchten Segeltörn nicht um eine Pauschalreise handelt, sondern dass er Crewmitglied eines Schiffes ist und an einem Törn mit sportlichem Charakter teilnimmt und keinen Beförderungsvertrag abschließt.

Mit der Anmeldung bietet der Törnteilnehmer uns den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, der Hinweise zu der betreffenden Reise im Reiseprospekt und der Internetseite sowie dieser Reisebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg erfolgen.

Nimmt der Teilnehmer Buchungen für Mitreisende vor, so hat er für deren Verpflichtungen aus dem Veranstaltungsvertrag wie für seine eigenen einzustehen. Voraussetzung hierfür ist aber, dass er diese Verpflichtung gegenüber den Mitreisenden durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

Die Buchung (=Reiseanmeldung) kann über das entsprechende Buchungsformular dieser Homepage (www.actionteam-sailing.de ) erfolgen.

1.2. Annahme des Reisevertrages

Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Dieser bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Veranstalter dem Gast eine Buchungsbestätigung aushändigen. Eine Buchungsbestätigung ist entbehrlich, wenn die Buchungserklärung des Gastes weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn abgegeben wird.

Der Reisevertrag kommt ausschließlich durch die schriftliche Buchungsbestätigung von ActionTeam-Sailing zustande.

1.3. Abweichung der Reisebestätigung

Weicht unsere Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so ist dies ein neues Angebot an den Mitreisenden, an das wir uns 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden halten und das dieser innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (Zahlung der Anzahlung oder Restzahlung) annehmen kann. Der Reisevertrag kommt dann auf Grundlage des neuen Angebotes zustande.

2. Zahlung, Anzahlung

2.1. Mit Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung ist vom Teilnehmer eine Anzahlung in Höhe von 50% des Veranstaltungspreises zu zahlen. Sie wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Der Restbetrag ist bis spätestens 28 Tage vor Törnbeginn zu zahlen und muss unaufgefordert bei uns eingegangen sein. Zahlungen haben möglichst unter Angabe der auf der Reisebestätigung ersichtlichen Rechnungsnummer und des Teilnehmernamens zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang der Gutschrift bei uns maßgeblich.

2.2. Bei Anmeldung innerhalb von 28 Tagen vor Törnbeginn ist der Gesamtbetrag sofort fällig.

2.3. Soweit Vorauszahlungen vor Reisebeginn vereinbart sind und der Veranstalter zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen.

3. Rücktritt durch den Törnteilnehmer vor Törnbeginn, Stornokosten, Ersatzperson

3.1. Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären, sowie dringend zum Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit sowie einer auch im Ausland gültigen Krankenversicherung.

3.2. Wenn der Teilnehmer vor Törnbeginn zurücktritt oder den Törn nicht antritt, so verliert ActionTeam-Sailing den Anspruch auf den Törnpreis. Stattdessen wird ActionTeam-Sailing eine angemessene Entschädigung für die bereits getroffenen Vorkehrungen und getätigten Aufwendungen verlangen. Dieses Recht auf eine angemessene Entschädigung entsteht nur nicht, wenn der Grund für den Rücktritt von ActionTeam-Sailing zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt.

3.3. Rücktrittsgebühren entstehen auch dann, wenn ein Teilnehmer sich nicht rechtzeitig zu den in den übersandten Dokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Ausgangshafen oder sonstigen Treffpunkt einfindet oder wenn er den Törn nicht antreten kann, weil ihm persönliche oder Reisedokumente (Visa, Reisepass, Personalausweis) fehlen, ohne dass ActionTeam-Sailing dies zu vertreten hätte.

3.4. Bei Reiserücktritt von der gebuchten Reise gelten folgende Stornogebühren:

Bis 12 Wochen vor Reisebeginn 15% des Reisepreises,

12-4 Wochen vor Reisebeginn 50% des Reisepreises,

unter 4 Wochen bis 7 Tage vor Reisebeginn 90% des Reisepreises,

unter 7 Tage vor Reisebeginn und bei Nichtantreten der Reise 90 % des Reisepreises

3.5. Sollte der Teilnehmer die Reise nicht antreten können, hat er die Möglichkeit, bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson zu stellen, die an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt und die er zuvor anzuzeigen hat. Bei Stellung einer Ersatzperson wird eine Bearbeitungsgebühr von Euro 50,- p. Person erhoben. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprünglich Reisende haften gegenüber ActionTeam-Sailing für den Reisepreis und als Gesamtschuldner für sämtliche durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten.

3.6. Das gesetzliche Recht des Teilnehmers auf Benennung eines Ersatzteilnehmers gemäß § 651b BGB bleibt unberührt. ActionTeam-Sailing darf dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn der Ersatzteilnehmer den Teilnahmeerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

4. Rücktritt und Vertragskündigung durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl für eine Segelreise vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er in der Reiseausschreibung sowie in der Reisebestätigung für die entsprechende Segelreise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen hat und darüber hinaus die Mindestteilnehmerzahl sowie der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vereinbarten Reisebeginn die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben wurden.

Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Gast gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

Der Gast kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Gast aus seinem Angebot anzubieten. Der Gast hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.

Nach Beginn der Reise sind wir berechtigt, den Reisevertrag fristlos zu kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist. Kündigen wir unter diesen Voraussetzungen, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die wir durch eine anderweitige Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

5. Leistungen, Leistungsänderungen

Umfang und Art der von uns vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und konkreten Reisebeschreibung von ActionTeam-Sailing in Verbindung mit der individuellen Buchungsbestätigung. Der offizielle Beginn (Zutritt zum Schiff) wird für den jeweiligen Anreisetag auf 17 Uhr gelegt. Das Schiff ist am Tage des Törn-Endes in der Regel bis 9 Uhr zu verlassen.

Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

Bei Segeltörns kann es wetterbedingt oder aus Sicherheitsgründen zu Routenänderungen kommen. Die endgültige Routenfestlegung obliegt dem jeweiligen Schiffsführer nach Berücksichtigung der Wünsche und Fähigkeiten der Crewmitglieder. Wesentlich ist daher nicht der ausgeschriebene Etappenplan, sondern das Segeln im vorgesehenen Segelrevier.

Sollte die Änderung erheblich sein, hat der Teilnehmer das Recht, entweder unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einem mindestens gleichwertigen Törn zu verlangen. Der Teilnehmer muss diese Rechte jedoch unmittelbar nach der Erklärung von ActionTeam-Sailing über die Änderung oder die Absage des Törns geltend machen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Gast einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen, die ihm zuzurechnen sind, nicht in Anspruch, so hat er keinen Erstattungsanspruch auf anteilige Rückzahlung des Reisepreises.

Der Veranstalter wird sich in diesem Fall bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen und bezahlt – jedoch ohne Anerkennung einer rechtlichen Pflicht – ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit diese von Leistungsträgern tatsächlich an ActionTeam-Sailing zurückerstattet worden sind. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. Umbuchungen

Der Teilnehmer hat nach Vertragsabschluss grundsätzlich keinen Anspruch auf Änderungen der vereinbarten Leistungen (Termin, Ziel, etc., Wechsel des Törns). Auf Wunsch des Teilnehmers wird ActionTeam-Sailing im Rahmen verfügbarer Kapazitäten versuchen, Umbuchungen zu ermöglichen.

8. Haftungsbeschränkung des Veranstalters

Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Veranstalter für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für eventuelle Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen.

9. Kündigung bei höherer Gewalt

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir, als auch Sie, den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz (§ 651j, § 651e Abs.3 BGB). Daher können wir für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind nach dem Gesetz je zur Hälfte von uns und Ihnen zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.

10. Obliegenheiten des Teilnehmers

Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Gast Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Veranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Gast eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde.

Der Gast ist verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich dem Veranstalter oder der dem Gast hierfür benannten Stelle anzuzeigen. Unterlässt es der Gast schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Gast im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Gast die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Veranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Gastes gerechtfertigt wird. Der Gast schuldet dem Veranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

Der Gast kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat.

11. Mitwirkungspflichten des Teilnehmers

Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Es obliegt dem Teilnehmer, vor der Reise ggf. durch seinen Hausarzt überprüfen zu lassen, ob seine körperliche Konstitution die Teilnahme an einer Sportreise mit den für diese typischen Beanspruchungen zulässt (ggf. Schwimmen im tiefen Wasser).
Allgemeiner Hinweis: Segeln setzt – wie jeder Sport – körperliche Fitness voraus. Soweit nicht anderweitig informiert, geht ActionTeam-Sailing davon aus, dass die Teilnehmer gut schwimmen können und körperlich gesund sind.

12. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitserfordernisse

Der Veranstalter informiert Staatsangehörige eines Staates der EU, in dem der Segeltörn angeboten wird, über Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass sich behördliche Vorgaben jederzeit ändern können und jeder Teilnehmer eigenverantwortlich für sich die Richtigkeit der Angaben überprüfen muss. Regressforderungen sind ausgeschlossen.

Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Teilnehmers. Wir weisen explizit darauf hin, dass sich behördliche Vorgaben jederzeit ändern können und sich jeder Teilnehmer eigenverantwortlich um die Einhaltung der behördlichen Vorgaben kümmern muss. Regressforderungen sind ausgeschlossen.

 

13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Gast innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Gast Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

Ansprüche des Gastes nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum. Schweben zwischen dem Veranstalter und dem Gast Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Gast oder der Veranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr endet frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung.

14. Datenschutz 

Die personenbezogenen Daten, die der Kunde ActionTeam-Sailing zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses mit dem Kunden und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. ActionTeam-Sailing hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein.

Die Törnteilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass Fotos und Videos die während des Törns gemacht werden, unentgeltlich und unbefristet von ActionTeam-Sailing zu eigenen Werbezwecken verwendet werden dürfen.

15. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

16. Rechtswahl und Gerichtsstand

Der Reiseveranstalter kann an seinem Sitz verklagt werden. Der Reiseveranstalter kann den Kunden an dessen Wohnsitz verklagen. Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechtes ist oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen uns und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Zusätzliche Vertragsbedingungen für unsere Segelreisen, Ausbildungstörns und Trainings

1. Bei den angebotenen Reisen handelt es sich um Kojencharter.

2. Sie versichern durch Ihre Unterschrift, dass Sie und die Personen, für die Sie mitbuchen, gesund sind, an keiner ansteckenden Krankheit leiden und im tiefen Wasser schwimmen können.

3. Änderungen hinsichtlich der ausgeschriebenen Yacht bei ähnlichem Standard behalten wir uns ausdrücklich vor. Das gilt insbesondere, wenn die geplante Yacht nicht einsatzbereit ist. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Segeltörn weder eine Rundreise mit bestimmten Tageszielen noch eine Beförderungsleistung ist. Der Segelteilnehmer ist kein Passagier, sondern Teil der segelnden Crew und nimmt an einer gemeinsamen Reiseveranstaltung mit sportlichem Schwerpunkt teil. Die im Katalog ausgeschriebenen Segelziele sind beispielhaft gemeint, maßgeblich ist das ausgeschriebene Segelrevier in dem sich die Segelyacht aufhalten soll. Die untrennbar verbundenen Teilleistungen bei einem Segeltörn sind die Unterkunfts- und die Sportleistung (Koje an Bord, Yachtsport in dem genannten Revier). Diese Törnleistungen beginnen beim ersten Betreten und enden beim letzten Verlassen der Yacht. Sie gelten auch als erbracht, wenn wetter-, sicherheits- oder technikbedingt die geplante Route geändert oder die Yacht im Hafen bleiben muss und keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters oder eines seiner Erfüllungsgehilfen dafür verantwortlich gemacht werden kann. Vor dem ersten Betreten der Yacht sind sogenannte Überliegezeiten in dem Rahmen, wie sie im Yachtchartergeschäft zu dulden sind, hinzunehmen: üblicherweise ein Tag pro 7 Tage Reisedauer. Es wird die im Bordleben auf Yachten übliche Hilfe erwartet. Der Skipper ist für das Schiff und die körperliche Unversehrtheit der Crew verantwortlich und erwartet daher, dass seinen Anordnungen Folge geleistet wird.

5. Soweit die Route nicht bereits in der Ausschreibung festgelegt ist, legt der Skipper nach Abstimmung mit den Törnteilnehmern unter Berücksichtigung der Wetterverhältnisse, sowie der weiteren, für die Festlegung der Fahrroute maßgeblichen Umstände, die Törnroute fest. Änderungen gegenüber den Prospektangaben sind daher vorbehalten.

6. Sie sind verpflichtet bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen, alles Ihnen zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und entstandene Schäden so gering wie möglich zu halten.

7. Der Reiseveranstalter kann an seinem Sitz verklagt werden.


Reiseveranstalter

ActionTeam-Sailing
Peter Pabst
Landshuter Str. 69b
85356 Freising
Tel: 08161 230336
E-Mail: info@actionteam-sailing.de
www.actionteam-sailing.de